Die Kreditvermittlung ist grundsätzlich ein Bankgeschäft. Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Hypothekarkreditvermittlungen im Rahmen des Gewerbes der Immobilienmakler und die Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten durch Gewerbetreibende der gewerblichen Vermögensberatung.
Es sind daher ausschließlich diese Berufsgruppen zur Vermittlung von Krediten in unterschiedlichem Ausmaß befugt:
- Immobilientreuhänder/Immobilienmakler dürfen nur Hypothekarkredite vermitteln.
- Gewerbliche Vermögensberater dürfen generell Finanzierungen vermitteln: Personal- und Hypothekarkredite sowie andere Finanzierungen
ICH BEGLEITE DICH DURCH DEN GESAMTEN PROZESS – VON DER HAUSHALTSRECHNUNG BIS ZUR KREDITVERTRAGSUNTERSCHRIFT.