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FINANZIERUNG & Co. - Der Traum vom Eigenheim
UNGEBUNDENE HYPOTHEKAR- & IMMOBILIENKREDITVERMITTLUNG
Die Kreditvermittlung ist grundsätzlich ein Bankgeschäft. Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Hypothekarkreditvermittlungen im Rahmen des Gewerbes der Immobilienmakler und die Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten durch Gewerbetreibende der gewerblichen Vermögensberatung.
Es sind daher ausschließlich diese Berufsgruppen zur Vermittlung von Krediten in unterschiedlichem Ausmaß befugt:
- Immobilientreuhänder/Immobilienmakler dürfen nur Hypothekarkredite vermitteln.
- Gewerbliche Vermögensberater dürfen generell Finanzierungen vermitteln: Personal- und Hypothekarkredite sowie andere Finanzierungen