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aktuelle Honorarsätze

für Beratungs- & sonstige Tätigkeiten in Versicherungsangelegenheiten gültig ab 01.02.2023

  • Erstgespräch: selbstverständlich kostenlos.
  • Beratungs- & Aufwandshonorar
    • Pauschalhonorar pro erfolgte Beratung: €75,00.- exkl. MwSt. (entfällt bei Abschluss eines Vertrages zur Gänze)
    • Aufwandshonorar für Recherchetätigkeiten, Analyse der anzuwendenden Allgemeinen, Besonderen und erweiterten Vertragsbedingungen & Klauseln sowie allfällige Verhandlungen darüber mit Versicherern, Einholung von rechtlichen & sachlichen Informationen: €50,00.- exkl. MwSt. (wird bei Abschluss eines Vertrages und Erhalt einer Provision von einem Versicherer mit dieser gegengerechnet, kann somit ggf. sogar zur Gänze entfallen) 
  • Schadenerledigungshonorar
    • Aufwandshonorar bei nicht vom Makler vermittelte Verträge, für Recherchetätigkeiten, Analyse der anzuwendenden Vertragsbedingungen, Einholung von rechtlichen & sachlichen Informationen, Kommunikation mit dem Versicherer und ggf. Dritten Parteien, wobei der Kunde beim Makler eine detaillierte Aufstellung der Kostenzusammensetzung anfordern darf: €75,00.- exkl. MwSt. pro aufgewendete & begonnene Stunde
    • zusätzliches Schadenbetreuungshonorar bei nicht vom Makler vermittelte Verträge und vorausgehender Ablehnung zur Leistungspflicht des Versicherers und damit einhergehende Einsprüche & fortlaufende Kommunikation mit dem Versicherer und ggf. Dritten Parteien: €50,00.- exkl. MwSt. pro aufgewendete & begonnene Stunde
    • Entfall des Schadenerledigungshonorar, sofern der dem Schadenfall zu Grunde liegende Versicherungsvertrag vom Makler selbst vermittelt wurde und nach wie vor betreut wird 
  • Auslagenersatz + amtliches Kilometergeld
    • Barauslagen sind unter Vorlage eines Belegs vom Kunden zu ersetzen
    • Fordert der Kunde explizit einen Termin, der nicht als „regelmäßig wiederkehrende Beratung bei der Anpassung des Versicherungsvertrages“ und der nicht am Betriebsstandort des Maklers stattfindet, ist der Makler berechtigt, das amtliche Kilometergeld zu verrechnen: €0,42.- pro km

Der Makler hat hier aber den Einzelfall zu beurteilen und kann natürlich von einer Verrechnung dafür absehen.

  • Kosten für einzuholende juristische Auskünfte oder in Auftrag gegebene Gutachten, welche nicht von einer Versicherung übernommen werden, sind – vorbehaltlich, dass diese zur Klärung eines möglichen oder bereits stattgefundenen Versicherungsfalls oder nach direkter Aufforderung zur Beauftragung durch den Kunden – unter Vorlage eines Rechnungsbelegs sowie eines 10%-igen Aufschlags als Aufwandsentschädigung zu ersetzen.